Präventionsmaßnahmen, die schützen
Betreiber gastechnischer Infrastrukturen müssen einen sicheren, zuverlässigen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten (DVGW G 1000 (A). Sollte doch ein Schadensfall eintreten, gilt es schnell zu handeln. Durch ein prozessorientiertes Risikomanagement können vorhandene Risiken ermittelt, analysiert, bewertet und ggf. Maßnahmen zur Risikoverringerung abgeleitet werden.
Das Merkblatt DVGW G 1001 (M) bietet eine Möglichkeit, methodisch im Rahmen eines prozessorientierten Risikomanagements möglichen Beeinträchtigungen der Sicherheit in der Gasversorgung vorzubeugen. Es stellt somit ein Instrument für Betreiber gastechnischer Infrastrukturen dar, sich mit Fragen der Sicherheit im betrieblichen Alltag aktiv zu befassen.
Im Hinblick auf Querverbundunternehmen besteht eine enge methodische Verzahnung mit den bestehenden Regelungen im Strom-, Fernwärme- und Wasserbereich. Dokumentstruktur und einzelne Kapitel wurden harmonisiert.
Präventive Ansätze für eine sichere Wasserversorgung
Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie fordert erstmals verpflichtend, dass Wasserversorger eine Risikobewertung und ein Risikomanagement (RM) durchführen müssen. Die Risikobewertung und das Risikomanagement des Versorgungssystems sind nun nach Artikel 8 und 9 der Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 EU umfassend geregelt und werden bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht überführt.
Kernintention der Risikobewertung und des Risikomanagements ist es, ergänzend zur Endproduktkontrolle (Analytik) durch geeignete Maßnahmen eine negative Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität und technischen Versorgungssicherheit präventiv zu vermeiden. Durch eine strukturierte Analyse können Zeit und Ressourcen optimal für die vor Ort relevanten Risiken eingesetzt werden. Darüber hinaus können die nötigen Maßnahmen zum Management der Risiken getroffen werden, die in der Versorgungskette bei der Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Stelle der Einhaltung ermittelt wurden.
Grundlage für das methodische Vorgehen beim Risikomanagement ist die DIN EN 15975-1 in Kombination mit DVGW W 1001 als nationaler Ergänzung. Die Schritte des Risikomanagements umfassen:
Auch nach Implementierung des Risikomanagements verbleiben nicht weiter beherrschbare Restrisiken. Es kann zu Situationen kommen, die der Versorger mit den vorhandenen Organisationsstrukturen, Betriebsmittel und Kapazitäten nicht bewältigen kann und bei denen er auf die Unterstützung von Dritten sowie den zuständigen Behörden angewiesen ist.
Das Krisenmanagement setzt hier an, um für diese vielfältigen und unbestimmten Situationen handlungsfähig zu bleiben und die Wasserversorgung in größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten. Um dies zu gewährleisten ist eine, im Vergleich zum Normalbetrieb, angepasste Aufbau- und Ablauforganisation vonnöten. Diese veränderten Strukturen ermöglichen es flexibler und schneller reagieren zu können.
Die Vorgehensweise des Krisenmanagements wird in der DIN EN 15975-1 in Kombination mit DVGW W 1001 als nationaler Ergänzung beschrieben. Das Krisenmanagement umfasst dabei folgende drei Elemente:
Die Experten vom IWW und TZW unterstützen Sie bei Bedarf gerne bei der Umsetzung eines Risiko- und Krisenmanagements!
Das DVGW-TSM hat sich besonders in der Corona-Krise als sicheres Führungsinstrument bewiesen. Durch die strukturierte Aufbau- und Ablauforganisation kann das Krisenmanagement zuverlässig greifen, und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter sowie der Umwelt können umgesetzt werden.
Die effizienten Betriebsabläufe können ohne Einschränkungen garantiert werden!
Bildmotiv Seitenanfang: © adobestock jacob lund