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Drei Arbeiter stehen in einer Lagerhalle und stimmen sich ab.

Ihr Weg zur TSM-Überprüfung

Die organisatorische Abwicklung aller TSM-Überprüfungen hat der DVGW e.V. an die DVGW Service & Consult GmbH übertragen

Der Weg zu Ihrer TSM-Bestätigung.; ©istock, Morsa

In drei Stufen zum Ziel

Der TSM-Prozess

Das neue Stufenmodell bietet Ihnen einen Einblick in das TSM-Verfahren und erleichtert Ihnen Stufe für Stufe den Weg zu Ihrer TSM-Überprüfung.
Der Weg zu Ihrer TSM Bestätigung in drei Stufen
TSM in 3 Stufen © DVGW
Die einzelnen Stufen im Detail

Stufe eins, die Vorbereitung, umfasst vor allem Tätigkeits- und Aufgabenbereiche in Ihrem Unternehmen, die Sie arbeitstäglich bearbeiten oder die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

In dieser Stufe werden u.a. folgende Schwerpunkte berücksichtigt:
•    Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH)
•    Qualifikation der Belegschaft
•    Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
•    Risiko- und Krisenmanagement
•    Dokumentationsmanagement

Für eine gute und professionelle Vorbereitung bietet Ihnen die DVGW-Gruppe Unterstützung in den folgenden Bereichen an:

DVGW e.V.sachliche und fachliche Unterstützung
DVGW Berufliche BildungWeiterbildung, Schulungen, Seminare, Veranstaltungen
DVGW S&C GmbHTSM-Beratung / Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH)
wvgwErwerb des Regelwerks
TZW und IWW   Beratung zum Risiko- und Krisenmanagement

 

Betriebs- und Organisationshandbuch

Das Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH) ist ein zentrales Organisationsdokument und Führungsmittel im Unternehmen. Mit der Freigabe wird unterstrichen, welche Bedeutung es für die sichere und rechtskonforme Arbeit des Unternehmens hat. Der Aufbau, die technischen Systeme, die Personalanforderungen, die Prozesse und die Ausführungsstandards sind zusammenfassend dargestellt.

Das BOH ist u.a. in folgenden Fällen von Nutzen:

  • Dokumentation und Festlegung von Prozessparametern
  • Mitarbeiter*innenschulung und -entwicklung anhand definierter Prozessanweisungen
  • Klärung von Schnittstellen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
  • Definition von Arbeitsabläufen
  • widerspruchsfreie Definition von Schnittstellen zu Dritten und innerhalb der eigenen Organisation

Darüber hinaus spielt das BOH eine entscheidende Rolle, wenn z.B. Gutachter*innen, TSM-Expert*innen oder Jurist*innen die Organisation des Unternehmens einschätzen müssen. Bestandteile des BOHs sind unter anderem das Handbuch für den Bereitschafts- und Entstörungsdienst bzw. das Handbuch für das Krisenmanagement. Das BOH schafft große Organisationssicherheit für alle Beteiligten.

Stellt sich bei Kontrolle und kritischer Prüfung heraus, dass die festgelegte Organisation anzupassen ist, ist der Schritt konsequent umzusetzen.
Bereits im Zuge der Erstellung / des Update des BOH bieten sich vielerlei Chancen, die Unternehmenskultur positiv zu entwickeln.

Qualifikation der Technischen Fach- und Führungskräfte

Die Technischen Fach- und Führungskräfte müssen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen und Regeln die übertragenen Arbeiten ausführen / beurteilen und mögliche Gefahren erkennen und beseitigen können. Die Technische Führungskraft (TFK) wird darüber hinaus aufgrund ihrer Fach- und Führungskompetenzen schriftlich benannt und muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Tätigkeitsfelder jederzeit auf das erforderliche Personal zugreifen können.

Das Bildungsprogramm des DVGW unterstützt Sie bei der zielgerichteten Qualifikation Ihrer Mitarbeiter*innen, denn es stellt den Wissenstransfer auf Basis des aktuellen Regelwerks sicher.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um betriebsbedingte Risiken zu minimieren und Unternehmensprozesse zu optimieren.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz tragen Sie als Arbeitgeber*in die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz. Als verpflichtende, präventive Maßnahme zählt hierzu u.a. die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Diese umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind. Sie bilden damit eine wesentliche Grundlage für die Definition zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen.

Risiko- und Krisenmanagement

Die Versorgungunternehmen müssen zunehmend auf plötzliche Szenarien in Hinblick auf Risiko- und Krisensituationen vorbereitet sein. Extremwetterlagen, IT-Angriffe, Bedrohungen durch Terror oder Engpässe in der Versorgung können u.a. Auslöser für Krisensituationen sein. Auch Notfälle in der eigenen Organisation, z. B. durch technische Defekte oder Unfälle, sind reale Szenarien. Das Vorhandensein geregelter Arbeitsabläufe und Notfallpläne ist hier unerlässlich.

Versorgungsunternehmen sollten daher über angemessene Einrichtungen, qualifiziertes Personal und verlässliche Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen. Sie sollten so organisiert sein, dass die Erbringung ihrer Leistungen in einer sicheren, zuverlässigen, umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Weise unter üblichen Bedingungen sichergestellt ist. Ein effektives und effizientes Risikomanagementsystem unterstützt alle Abläufe des Krisenmanagements einer Organisation. Das Risiko beschreibt die Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem resultierenden Schadensausmaß einer Gefährdung im Versorgungssystem.

Weitere branchenspezifische Details des Risiko- und Krisenmanagements sind im DVGW-Regelwerk in den Arbeitsblättern W 1000 und G 1000 beschrieben.

Dokumentationsmanagement

Zum Nachweis der sach- und fachgerechten Durchführung der definierten Prozesse, Aufgaben und Tätigkeitsfelder sind geeignete Aufzeichnungen zu führen sowie entsprechende Dokumentationen zu erstellen. Diese sind durch die verantwortlichen Personen regelmäßig zu überprüfen. Die Dokumentationen sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften, Genehmigungsbescheiden, behördlichen oder berufsgenossenschaftlichen Anforderungen oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. dem Stand der Technik aufzubewahren. Gibt es keine entsprechenden Vorgaben, so sind vom Unternehmen die Aufbewahrungsfristen schriftlich festzulegen und zu dokumentieren.

Im Zuge der Selbsteinschätzung wird die interne Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens systematisch untersucht. Ziel ist es, mögliche Schwachstellen aufzudecken und damit die Gefahr des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens zu minimieren. Im Rahmen der Selbsteinschätzung werden die Fragen der Leitfäden zum „Allgemeinen Teil“ sowie der jeweiligen Fachteile (z.B. Gas / Wasser) bearbeitet. In Ergänzung zu den einzelnen Bemerkungen sind auch entsprechende Dokumentationsnachweise für die anstehende TSM-Überprüfung hilfreich.  

Die seitens des Unternehmens intern bearbeiteten Leitfäden dienen einerseits zur Selbsteinschätzung, anderseits auch als Basis für die TSM-Überprüfung durch die TSM-Expert*innen.

Folgende Fragenkataloge / Leitfäden stehen dem TSM zur Verfügung:

  • Allgemeiner Teil
  • Fachteil Gas
  • Fachteil Wasser
  • Fachteil Biogas
  • Fachteil Flüssiggas
  • Fachteil Industriegas

TSM-Überprüfung

Zur Vorbereitung auf eine TSM-Überprüfung werden die bearbeiteten TSM-Leitfäden geprüft.

Am vereinbarten Termin wird die TSM-Überprüfung mit der technischen Führungskraft und / oder den technisch verantwortlichen Personen sowie den DVGW-TSM-Expert*innen durchgeführt. 

Das zu überprüfende Unternehmen gewährt den DVGW-TSM-Expert*innen die Einsicht in die zur TSM-Überprüfung notwendigen Unterlagen und Informationen.  
Im Zuge der TSM-Überprüfung dienen die Informationen der bearbeiteten Leitfäden als Basis für den detaillierten Austausch mit dem Unternehmen. Nach Abstimmung werden hierbei ggf. erforderliche Handlungsbedarfe definiert und dokumentiert.

Zum Ende der TSM-Überprüfung findet das Abschlussgespräch statt. In diesem Teil werden die Ergebnisse der TSM-Überprüfung zusammengefasst und die erkannten Handlungsbedarfe abschließend erläutert. Abhängig von der Dringlichkeit einzelner Handlungsbedarfe wird ein schriftlicher Nachweis zur Abarbeitung gefordert. Dieser Nachweis ist dann innerhalb von drei Monaten zu erbringen.  

 

Zwischenprüfung

Nach spätestens drei Jahren findet eine Zwischenprüfung des TSM statt.

In der Zwischenprüfung werden Veränderungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, die Erfüllung des bei der TSM-Überprüfung festgestellten Handlungsbedarfs sowie die Einhaltung der Vorgaben des TSM hinterfragt.

Ihre und unsere nächsten Schritte
Der Weg zum geprüften Unternehmen
Der Weg zur TSM-Bestätigung © DVGW

In einem gemeinsamen Vorgespräch können wir Ihre offenen Fragen und die nächsten Schritte besprechen. Nach der Auftragsabwicklung über die DVGW S&C GmbH starten Sie mit der Bearbeitung der TSM-Leitfäden. Dazu können Sie sich die Zeit nehmen, die Sie benötigen, und sind nicht an Fristen gebunden.

Wenn Sie die Leitfäden bearbeitet haben, legen wir einen gemeinsamen Prüfungstermin fest und stellen Ihnen die TSM-Expert*innen des DVGW e.V. zur Verfügung. Sie arbeiten unabhängig von der DVGW S&C GmbH.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die TSM-Bestätigung mit einer Gültigkeit von sechs Jahren, für die eine Zwischenprüfung nach drei Jahren erforderlich ist.

Ihr Weg zum TSM-geprüften Unternehmen
In Kooperation mit BS Naumann
In Kooperation mit BS Naumann
https://www.youtube.com/watch?v=FgZzn9s2sig