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Mit TSM lässt sich Sicherheit bestätigen

Organisationssicherheit und im Schadensfall Beweislast umkehren

Tritt ein Schadensfall ein, kann die gültige TSM-Bestätigung ausschlaggebend für eine Beweislastumkehr sein. Damit können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen organisationssicher aufgestellt ist und nach den anerkannten Regeln der Technik handelt.

Organisationssicher mit TSM; © DVGW
Beweislastumkehr

Mit der gültigen TSM-Bestätigung ist Ihr Unternehmen organisationssicher aufgestellt. Sollte ein Schadensfall eintreten, hilft Ihnen Ihre gültige TSM-Bestätigung nachzuweisen, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten gesetzeskonform erfüllt haben. Diese bestehenden Vermutungsregeln führen gemeinhin zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Anwenders des DVGW-Regelwerks. Diese Vermutungsregelung bedeutet, dass nur bei Vorliegen besonderer Umstände, trotz Einhaltung des DVGW-Regelwerks, ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. Stand der Technik angenommen werden kann.

Das Vorliegen solcher besonderen Umstände muss dann allgemein derjenige beweisen, der sich darauf beruft, also ein Geschädigter im Zivilprozess oder der Staatsanwalt im Strafverfahren.

Die für das Gas- und Wasserfach einschlägigen Anforderungen werden vom Gesetzgeber nur generalklauselartig im Energiewirtschaftsgesetz, der Gashochdruckleitungsverordnung und der Trinkwasserverordnung festgelegt. Deren Konkretisierung erfolgt durch das Regelwerk des DVGW.