Das Technische Sicherheitsmanagement des DVGW liefert eine branchenspezifische Lösung zur Erreichung und Überprüfung der Organisationssicherheit und beugt damit wirksam einem Organisationsverschulden vor.
für Ihre Sicherheit
Überblick zu den rechtlichen Anforderungen im Gas- und Wasserbereich
In einigen gesetzlichen Anforderungen wird auf das DVGW-TSM bzw. ganz konkret auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Stand der Technik durch den DVGW e.V. hingewiesen. Wir möchten Ihnen einen Überblick verschaffen, an welchen Stellen der Bezug zum DVGW in den Bereichen Gas und Wasser hergestellt wird.
Gas | Wasser | |
Gasseitig hat der Gesetzgeber ausdrücklich eine Vermutungsregel zugunsten des DVGW-Regelwerks festgelegt. | Wasserseitig wird seit Jahrzehnten von Gerichten und Behörden festgestellt, dass das DVGW-Regelwerk eine schriftliche Fixierung der geforderten anerkannten Regeln der Technik ist, solange nicht das Gegenteil sachverständigerseits festgestellt wird (z.B. Urteil OLG Köln v. 14.2.2008). | |
|
| |
|
| |
|
| |
|
| |
| ||
|
Im besten Fall handelt Ihr Unternehmen nach den gesetzlichen Vorgaben und damit auch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik - dem DVGW-Regelwerk. Des Weiteren sollten Ihre internen Prozesse dokumentiert, Ihre Mitarbeiter:innen geschult und qualifiziert sein sowie der Arbeits- und Umweltschutz eingehalten werden. Somit erfüllen Sie schon einen großen Teil der Anforderungen des TSM.
Der Aufwand ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, da jedes Unternehmen in seiner Organisation individuell aufgestellt ist. Viele Fragen aus dem allgemeinen Teil der Leitfäden lassen sich ganz einfach beantworten, da Sie als Unternehmer*in gesetzliche Aufgaben und Pflichten bereits einhalten und in Ihre alltäglichen Arbeitsaufgaben integriert haben.
In einem Beratungsgespräch beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen zum TSM.
Der Gültigkeitszeitraum der TSM-Bestätigung beträgt sechs Jahre, unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Zwischenprüfung nach drei Jahren. In der Zwischenprüfung werden Veränderungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, die Erfüllung des bei der TSM-Überprüfung festgestellten Handlungsbedarfs sowie die Einhaltung der Vorgaben des TSM hinterfragt.